Leitlinien Regionalplanfortschreibung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Arbeitsentwurf der Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung

Wer stehen bleibt, fällt zurück. Dies gilt auch in der Planung. Bereits aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Ende der 90er Jahre erstellten Regionalplan (GEP 99) fortzuschreiben.

HINWEIS: Beteiligungsfrist abgelaufen! Seite wird nur zu Informationszwecken aufrecht erhalten.

Als eine wichtige Etappe auf diesem begonnenen Weg hat der Regionalrat im Dezember 2011 als Arbeitsentwurf Leitlinien beschlossen, die der Erstellung des neuen Planwerkes zu Grunde gelegt werden sollen. Sie stellen sozusagen eine grobe „Bauanleitung“ für den späteren ersten Planentwurf dar.

Im Interesse eines breiten und offenen Prozesses wird der Öffentlichkeit nun bereits zu diesem Arbeitsentwurf der Leitlinien im Rahmen eines informellen Vorverfahrens die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben; d.h. bevor der Regionalrat abschließend über die Leitlinien beschließt (geplant für Juni 2012).

Das entsprechende Dokument finden Sie hier:

Für etwaige Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist eine Frist bis zum 06. Februar 2012 vorgesehen. Bitte verwenden Sie hierfür die folgende Mailadresse: leitlinien2012atbrd.nrw.de (leitlinien2012[at]brd[dot]nrw[dot]de). Alternativ können Stellungnahmen aber auch postalisch versendet werden an: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Stichwort "Leitlinienentwurf", Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf.

Notwendig sind die Angabe ihres Namens und ihrer Adresse. Soweit Sie sich in etwaigen Anregungen auf konkrete Leitlinienentwürfe der Regionalplanung beziehen, wird darum gebeten, hier immer auch die entsprechende Nummer anzugeben.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zumindest im Hinblick auf das spätere Planwerk nur regionalplanerisch relevante Anregungen zum Arbeitsentwurf von Belang sein können. Es wird darum gebeten, dies bei der Abfassung Ihrer etwaigen Stellungnahmen ebenso zu berücksichtigen, wie die Tatsache, dass die Leitlinienentwürfe notwendiger Weise abstrakter Natur sind. Denn ein flächiger Planentwurf wird erst deutlich später im Verfahren erstellt und hierzu wird es dann auch weitere Beteiligungsschritte geben.

Ihre Stellungnahme wird ggf. in anonymisierter Form den räumlich betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.

Eine schriftliche Antwort oder Eingangsbestätigung erfolgt aus Kapazitätsgründen nicht. Hierfür bitten wir um Verständnis. Der Regionalrat wird jedoch im Vorfeld bzw. im Zuge der abschließenden Leitlinien-Beschlussfassung über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Sitzungsvorlagen des Regionalrats und Informationen über Sitzungstermine werden im Internet bereit gestellt (http://www.brd.nrw.de/regionalrat).

Weitere Informationen zum Regionalplanverfahren finden Sie darüber hinaus auch fortlaufend hier: