Vermessungsplan mit Taschenrechner (Symbolbild)

Ausgleichung im Liegenschaftskataster

Für die Koordinatenberechnung im Liegenschaftskataster ist mit dem Einführungserlass ETRS89/UTM des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) vom 09.04.2004 die flächenhafte Ausgleichung als Standardberechnungsverfahren anzuwenden.

Die AG „Anwendung satellitengeodätischer Verfahren“ hat zu dem Thema "Ausgleichung im Liegenschaftskataster" Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt und das zu diesem Thema gehörende Handbuch III „Ausgleichung im Liegenschaftskataster“ überarbeitet.

Bei Bedarf können Videos der Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an: sebastian.hilbenzatbrd.nrw.de (sebastian[dot]hilbenz[at]brd[dot]nrw[dot]de).