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Aufgaben der Bezirksregierung

Die Mitglieder eines Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung (Dezernat 31) nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt.

Die Mitglieder eines Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung (Dezernat 31) nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Die Dezernate 31 der Bezirksregierungen führen die Aufsicht über die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung der Gutachterausschüsse, die Einhaltung der den Gutachtern auferlegten Pflichten sowie über die Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über mögliche Zusammenschlüsse von Gutachterausschüssen und wirken darüber hinaus als Berater in fachlichen Fragestellungen.

Bei der Erstellung von Gutachten und bei sonstigen Wertermittlungen agieren die Gutachterausschüsse dagegen unabhängig und sind an keine Weisungen gebunden.

Nähere Informationen über die Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen erhalten sie unter www.boris.nrw.

Über das Gutachterausschusswesen in Deutschland informiert Sie die Seite www.bodenrichtwerte-boris.de.