Die Gutachterausschüsse in NRW
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind neutrale und weisungsunabhängige Kollegialgremien des Landes.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind neutrale und weisungsunabhängige Kollegialgremien des Landes. In der Regel sind Gutachterausschüsse für die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte eingerichtet. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ist es auch möglich, aus mehreren benachbarten Gutachterausschüssen einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden.
Für Bildung und die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellen die Stadt oder der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Die Gutachterausschüsse bestehen in NRW aus einer/m Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern/innen. Sie sind besonders fach- und ortskundige Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen aber auch Sachverständige für den Immobilienmarkt und für spezielle Bewertungsfragen.
Internet: www.boris.nrw
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