Vermessung (Symbolbild)

Aufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure

Die ÖbVI arbeiten im Auftrag für private Bauherren, Architekten und Bauträger sowie Kommunen für deren Bauvorhaben und Grundstücksangelegenheiten. Der Staat hat den ÖbVI hoheitliche Aufgaben übertragen.

Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung sind sie neben den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltungen berechtigt, Amtshandlungen auszuführen.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind ca. 90 ÖbVI zugelassen.

Aufsicht über die ÖbVI

Die zuständige Bezirksregierung bestellt den ÖbVI, ggf. einen Vertreter oder Abwickler. Sie überwacht die Berufsausübung der ÖbVI und bearbeitet Beschwerden über die ÖbVI. Zudem berät die Aufsichtsbehörde die ÖbVI über Änderungen und Neuerungen im amtlichen Vermessungswesen.

Ingenieurkammer

Die Aufsicht über die vermessungstechnischen Tätigkeiten des ÖbVI außerhalb des amtlichen Bereiches sowie seiner Tätigkeit als Sachverständiger nimmt die Ingenieurkammer-Bau NRW wahr.

Übersicht ÖBVI in NRW

Karte NRW

Die Geschäftsstellen der in NRW zugelassenen ÖbVI sind der regionalen Übersicht ÖbVI-Viewer oder der Liste aller ÖbVI im Land NRW zu entnehmen.