Gerichtssaal (Symbolbild)

CO-Pipeline – Planänderungsbeschluss liegt ab 5. September aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 10.08.2018 einen Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlassen. Der Beschluss liegt vom

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 10.08.2018 einen Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlassen. Der Beschluss liegt vom 5. bis 18. September in den betroffenen Kommunen aus und ist in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Bezirksregierung einsehbar.

Inhalte des Beschlusses sind unter anderem die Verlegung einer zusätzlichen Geo-Grid-Matte und eines weiteren Trassenwarnbands sowie Änderungen während der Bauausführung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Änderungsantrag der Vorhabenträgerin Covestro Deutschland AG (vormals Bayer MaterialScience AG) aus dem Jahr 2012 wurde mit dem Erörterungstermin im November 2013 abgeschlossen. Seitdem hat sich die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde intensiv mit den mehr als 20.000 Einwendungen der betroffenen Bürger beschäftigt.

Im jetzt vorliegenden Planänderungsbeschluss wurde über diese Einwendungen ebenso wie über die mehr als 60 Stellungnahmen weiterer Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange entschieden.

Dieser Planänderungsbeschluss „wächst“ dem Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 an und wird somit unmittelbar in das beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängige Verfahren eingeführt. Das heißt, das Gericht wird über den Planfeststellungsbeschluss unter Berücksichtigung dieses Planänderungsbeschlusses entscheiden.

Der Planänderungsbeschluss liegt in folgenden Kommunen aus: Köln, Monheim, Langenfeld, Solingen, Hilden, Erkrath, Düsseldorf, Ratingen, Mülheim /Ruhr, Duisburg und Krefeld.

Gleichzeitig ist der Beschluss auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar