Wohnungsbau (Symbolbild)

Wohnungsbauförderung

Der Bereich der Wohnungsbauförderung umfasst sowohl den Neubau von Wohnungen und Wohnheimen, die Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand als auch die Eigentumsförderung.

Bestandsverwaltung geförderter Wohnungen

Ebenfalls zu dem Bereich der Wohnungsbauförderung gehört die Verwaltung des Bestandes an geförderten Wohnungen.

Beispielsweise ist durch die Förderung aus öffentlichen Mitteln eine Wohnungsbindung bewirkt worden. Die geförderte Wohnung ist damit Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen vorbehalten, außerdem ist ihr Mietpreis begrenzt.

Zu dem Bestand an geförderten Wohnungen gehören auch die Landesbedienstetenwohnungen. Die Förderung erfolgte unter Einräumung eines Besetzungsrechts zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Regierungspräsidenten oder auch die Landesbaubehörde Ruhr.

Grundsätzlich sind diese Wohnungen Landesbediensteten vorbehalten.

Das Besetzungsrecht ist im Grundbuch gesichert. Nach der vollständigen Rückzahlung des Förderdarlehens erteilt Dezernat 35 auf Antrag eine Löschungsbewilligung. Zum formlosen Antrag erforderliche Unterlagen sind die Rückzahlungsbestätigung der NRW-Bank sowie eine vollständige Kopie des Grundbuchs.