Vertrag (Symbolbild)

Wohnungsbindung

Die Förderung nach dem WFNG NRW kann eine dort festgeschriebene Mietbindung auslösen. 
Die Förderung nach dem WFNG NRW kann eine dort festgeschriebene Mietbindung auslösen. Durch die in den vergangenen Jahren durchgeführte Förderung des Wohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln wurde eine Bindung der jeweiligen Wohnung in der Regel für 30 bis 40 Jahre bewirkt. Näheres ist auch bei den in der Vergangenheit geförderten Wohnungen im WFNG NRW geregelt. Es gelten aber auch noch ältere Gesetze, wie das WoBindG und die II. BV, teilweise weiter fort. Für die Aufgaben aus dem Wohnungsbindungsrecht sind regelmäßig die Städte, Kreise und auch einige kreisangehörigen Städte zuständig. Dezernat 35 nimmt die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte und Kreise wahr. Dezernat 35 verwaltet die Landesbedienstetenwohnungen des Regierungsbezirks Düsseldorf, die zum Teil auch mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind.