Verschiedene Hände bilden einen Kreis

Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein- Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der gesamten Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung.

Hinweis

Seit dem 15.03.2024 ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten. 
Bitte beachten Sie das aktuelle Antragsformular und den Link zur Förderrichtlinie 2024 unter dem Informationstext.

Allgemeines

Die Begegnungen junger Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Unsere Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. So kann bereits in den Schulen für die Grundlage eines geeinten und starken Europas gesorgt werden.

Im Haushalt 2024 stehen Mittel zur Verfügung, um den grenzüberschreitenden Gedanken auch finanziell stützen und stärken zu können. Wenn Ihre Schule ein grenzüberschreitendes schulisches Projekt initiieren möchte oder im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft eine Begegnungsmaßnahme mit Ihrer Partnerschule plant, können Projektmittel beantragt werden.

Gefördert werden:

  • Begegnungsmaßnahmen mit einer Partnerschule im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft,
  • Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme.

Die Förderung steht, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Die Antragsfrist endet am 31.10.2024. Um möglichst vielen Schulen die Gelegenheit zu geben, auch kurzfristig Anträge zu stellen und Maßnahmen durchzuführen, kann auf Nachfrage die sechswöchige Frist zwischen Antragstellung und Maßnahmenbeginn unterschritten werden, sofern die Unterlagen vollständig vorliegen.

Verwenden Sie bitte das beigefügte Antragsformular und senden Sie dieses ausschließlich per E-Mail an die zuständige Stelle.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge berücksichtigt werden können.