Förderung von Begegnungsmaßen im Rahmen einer Schulpartnerschaft
Gefördert werden Schulbegegnungen aller Schulformen im Rahmen von Schulpartnerschaften sowie virtuelle Begegnungsmaßnahmen mit Schulen in den Ländern Israel, Polen, im Vereinigten Königreich, in den palästinensischen Gebieten, in der italienischen Region Piemont, in den französischen Regionen Provence-Alpes-Côte d’Azur, Hauts-de-France oder Auvergne-Rhône-Alpes, in der französischen Stadt Versailles oder einem geeigneten Drittort.
Bitte beachten Sie den Link zur aktuellen Förderrichtlinie vom 12. März 2024 unter dem Informationstext.
Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieser Programme ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuwendungen/Zuschüssen sowie eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Die Antragsfrist endet für das laufende Haushaltsjahr jeweils am 15. September.
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