Versetzungen an öffentlichen Schulen

Im allgemeinen Versetzungsverfahren werden jährlich etwa 2000 Versetzungen entschieden, sowohl innerhalb des Regierungsbezirks als auch zwischen den Bezirken. Hinzu kommen noch länderübergreifende Versetzungen, die hier vorbereitet werden.
Im allgemeinen Versetzungsverfahren werden jährlich etwa 2000 Versetzungen entschieden, sowohl innerhalb des Regierungsbezirks als auch zwischen den Bezirken. Hinzu kommen noch länderübergreifende Versetzungen, die hier vorbereitet werden. Beurlaubte Lehrkräfte, die zwischen dem 01.12. und 31.05. zurückkehren, können am allgemeinen Versetzungsverfahren zum 01.02. eines jeden Jahres teilnehmen. Beurlaubte Lehrkräfte, die zwischen dem 01.06. und 30.11. zurückkehren, können am allgemeinen Versetzungsverfahren zum 01.08. eines jeden Jahres teilnehmen. Auf der Internetseite für Versetzungsanträge ("OLIVER") haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge online zu stellen:
  • Versetzung/-Rückkehr aus einer Beurlaubung
  • Bewerbung auf ausgeschriebene Laufbahnwechselstellen
  • Lehrkräftetauschverfahren zwischen den Bundesländern.
Nach dem Versenden des Online-Antrages müssen Sie den PDF-Vordruck aus "OLIVER" ausdrucken, unterschreiben  und diesen auf dem Dienstweg einreichen. Weiterhin finden Sie auf der Internetseite die Ausschlusstermine für die nächsten Versetzungsverfahren. Zum aktuellen Bearbeitungsstand können während des laufenden Versetzungsverfahrens keine Auskünfte erteilt werden   Die Internetseite für Versetzungsanträge finden Sie unter www.oliver.nrw.de.