Hauptbahnhof (Symbolbild)

Reisekosten

Lehrkräfte an weiterführenden Schulen des Regierungsbezirkes Düsseldorf können Kostenerstattungen für Dienstreisen beim Dezernat 12 der Bezirksregierung Düsseldorf geltend machen.
Für Dienstfahrten zwischen verschiedenen Schulen/Schulgebäuden und für Praktikumsbesuche nutzen Sie bitte den Vordruck Antrag auf Fahrkostenerstattung, für anderweitige Dienstfahrten – vor allem mehrtägige Dienstreisen – den Vordruck Reisekostenrechnung sowie bei Dienstfahrten im Rahmen von Schulwanderfahrten den Vordruck Antrag auf Reisekostenerstattung bei Schulwanderfahrten. Nicht davon betroffen sind Reisekosten für Fortbildungsmaßnahmen. Entsprechende Anträge sind, sofern zu der besuchten Fortbildungsmaßnahme durch mein Dezernat 46 eingeladen wurde, beim Dezernat 46 – Lehreraus- und -fortbildung – ansonsten direkt bei Ihrer Schule einzureichen. Lediglich Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen von Lehrerpersonalräten, Schwerbehindertenvertretern, Schulpsychologen, Bereichslehrkräften sowie Schulräten werden beim Dezernat 12 der Bezirksregierung bearbeitet. In jedem Fall wird darum gebeten, den Anträgen alle relevanten Belege, wie zum Beispiel Dienstreisegenehmigung, Einladung, Abordnung, Rechnungen usw. beizufügen. Zwar ist bei Dienstreisen ab dem 01.01.2022 nach § 3 Abs. 2 LRKG NRW eine Vorlage von zahlungsbegründenden Unterlagen nicht mehr zwingend notwendig, jedoch können diese innerhalb von sechs Monaten nach Antragseingang seitens der Reisekostenstelle nachgefordert werden. Um zeitintensive Nachforderungen zu vermeiden wird daher empfohlen, Belege für Bus, Zug, Flugkosten, Unterkunft usw. direkt mit dem Antrag vorzulegen. Lehrkräfte an Grundschulen reichen Ihren Erstattungsantrag bitte beim örtlich zuständigen Schulamt ein. Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Reisekostenvergütung nach § 3 Absatz 2 Landesreisekostengesetz (LRKG NRW) erlischt, wenn die Erstattung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Bei Erstattungsanträgen, die durch die Schulleitung abgezeichnet werden müssen, ist bei der Fristberechnung nach aktueller Rechtsprechung der Eingang des Antrages bei der Schulleitung entscheidend. Es ist daher wichtig, dass auf dem Antrag auch das Eingangsdatum bei der Schulleitung aufgeführt ist. Bitte stellen Sie sicher, dass auf dem Erstattungsantrag Ihr Name, der Name der Schule und die Schulform Ihrer regelmäßigen Dienststelle sowie Ihre persönlichen Daten wie Adresse und IBAN klar ersichtlich und lesbar sind und dieser von der Schulleitung gegengezeichnet wurde. Zusätzlich dazu ist bei Anträgen auf Erstattungen im Rahmen von Schulwanderfahrten stets die Schulnummer anzugeben. Weiterhin wird um Beachtung gebeten, dass es sich bei Ansprüchen auf Reisekostenerstattungen um höchstpersönliche Ansprüche handelt. Dies bedeutet, dass Dienstreisende nur ihre eigenen Aufwendungen geltend machen können und Erstattungen nach § 3 Absatz 1 LRKG NRW nur auf das Bezügekonto des/der jeweiligen Antragstellers/-in und nicht auf ein Sammelkonto überwiesen werden dürfen. Da die Anträge elektronisch bearbeitet werden und diese daher bei Eingang zunächst eingescannt werden müssen bitten wir, die Anträge nebst Anlagen möglichst ungetackert in DIN-A-4-Format zu übersenden. Weitergehende Informationen für die Erstattung von Reisekostenabrechnungen bei Schulfahrten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Bei Rückfragen stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpersonen zur Verfügung: Schulform Ansprechperson Telefon Berufskollegs/Weiterbildungskollegs thomas.mueller [at] brd.nrw.de (Herr Thomas Müller) 0211 475-2725 Förderschulen viviana.haut [at] brd.nrw.de (Frau Viviana Haut) 0211 475-5654 Gesamtschulen thomas.herold [at] brd.nrw.de (Herr Thomas Herold) 0211 475-3820 Gymnasien stefanie.mija [at] brd.nrw.de (Frau Stefanie Mija) 0211 475-2728 Hauptschulen frank.uhlen [at] brd.nrw.de (Herr Frank Uhlen (kommissarisch)) 0211 475-2225 Realschulen frank.uhlen [at] brd.nrw.de (Herr Frank Uhlen (kommissarisch)) 0211 475-2225 Sekundarschulen markus.dreesen [at] brd.nrw.de (Herr Markus Dreesen) 0211 475-5173 Externen-, Sprachfeststellungsprüfungen frank.uhlen [at] brd.nrw.de (Herr Frank Uhlen (kommissarisch)) 0211 475-2225 Personalrat Schulen, Schwerbehindertenvertretung markus.dreesen [at] brd.nrw.de (Herr Markus Dreesen) 0211 475-5173 Reisende Lehrkräfte markus.dreesen [at] brd.nrw.de (Herr Markus Dreesen) 0211 475-5173 Schulpsychologen/-innen markus.dreesen [at] brd.nrw.de (Herr Markus Dreesen) 0211 475-5173 Schulräte/-innen thomas.mueller [at] brd.nrw.de (Herr Thomas Müller) 0211 475-2725 Teamleitung frank.uhlen [at] brd.nrw.de (Herr Frank Uhlen) 0211 475-2225