Beurteilung (Symbolbild) / ©taa22 - stock.adobe.com
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
Sie sind als Lehrkraft im Schuldienst tätig und möchten sich auf eine Schulleitungsstelle bewerben? Dann müssen Sie zuvor das EFV bestanden oder zumindest einen festen Termin zur Teilnahme am EFV erhalten haben (sofern Sie nicht bereits das Amt eines Schulleiters auf Dauer innehaben oder innehatten).
Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden Sie in folgendem Erlass:BASS 21-01 Nr. 30 (https://bass.schul-welt.de/16184.htm)Die Zulassungskriterien zum EFV sind:
- staatliche bzw. staatlich anerkannte Fortbildung zur Schulleitungsqualifizierung (SLQ) oder
- kommissarische Schulleitung über mindestens 6 Monate oder
- auf Führung und Management ausgerichteter Studienabschluss.
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