Fragezeichen (Symbolbild)

Gewalt gegen Lehrkräfte

Das Thema Gewalt ist im schulischen Alltag immer wieder präsent. Dabei geht es nicht nur um Gewalt der Schülerinnen und Schüler untereinander. Vermehrt sind Adressaten der Gewalt auch die Lehrkräfte.

Diese sehen sich verbaler Gewalt, z.B. in Form von Beleidigungen und Verleumdungen im Schulalltag, ebenso ausgesetzt wie körperlicher Gewalt durch Drohungen und tätliche Angriffe. Täter sind zum einen Schülerinnen und Schüler, zum anderen aber auch Eltern und Schulfremde. Insbesondere bei Eltern, Angehörigen und sonstigen Schulfremden, auf deren Fehlverhalten nicht mit schulinternen Maßnahmen und Sanktionen agiert werden kann, stellt sich die Frage, wie mit verbalen Attacken, Drohungen oder auch tatsächlichen körperlichen Angriffen umzugehen ist. Die Handreichung der Bezirksregierung Düsseldorf soll allen Lehrkräften wie auch den Schulleitungen Hilfestellung geben. Lehrkräften und Schulleitungen soll mit diesem Wegweiser aufgezeigt werden, wie sie in Fällen, in denen sie Gewalt ausgesetzt sind, reagieren sollten, mit wem sie das Gespräch suchen sollten und welche Möglichkeiten ihnen für ein strafrechtliches Vorgehen offenstehen. Auch praktische Fragestellungen, wann z.B. ein Strafantrag erforderlich ist und wer diesen stellen darf, werden in der Handreichung behandelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Dezernentin oder den Dezernenten Ihrer Schulform aus dem Dezernat 47 bei Fragen zu kontaktieren. Die aktuellen Zuständigkeiten finden Sie ebenfalls unter der Rubrik „Personalangelegenheiten“. Darüber hinaus können Lehrkräfte das Angebot „SPRECH:ZEIT24/7“ unter der Telefonnummer 0800/0007715 nutzen. Es handelt sich um ein Beratungstelefon für Lehrkräfte der BAD GmbH für dienstliche und persönliche Anliegen.