Frequently asked questions (Symbolbild) / ©Gajus - stock.adobe.com
Mutterschutz im Schulbereich
Mutterschutz im Bereich der Schule: Wer muss was wann tun?
Vorgang
Agierende(r)
Adressat
Dokumentation
Bemerkungen
Anzeige der Schwangerschaft
schwangere Lehrerin
Schulleiter*in
ärztliche Bescheinigung bzw. Kopie Mutterpass
Mitteilung an Bezirksregierung/an Schulamt (bei Lehrerin an Grundschule)
Schulleiter*in
Dez. 47.x bzw. Schulamt
schriftlich
Schulleiter*in übersendet Schwangerschaftsbestätigung und ausgefüllten Meldebogen
Mitteilung an das Dezernat 56 (Arbeitsschutz)
Schulleiter*in
Dez. 56
online
Online
Erstellung und Umsetzung einer
Gefährdungsbeurteilung
Schulleiter*in
Original verbleibt an Schule, Kopie an Schwangere und Dez. 47.x bzw. Schulamt
schriftlich
Formular Gefährdungsbeurteilung
Beratung durch B·A·D
Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern und Jugendlichen; ggfs. alternative Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt (befristet bis Ergebnis der B·A·D-Untersuchung vorliegt)
Schulleiter*in
schwangere Lehrerin
mündlich
Erteilung des Untersuchungsauftrages an die B·A·D GmbH und Übersendung des ausgefüllten Meldebogens
Schulleiter*in
B.A.D.
per Fax/E-Mail
Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin
Kontaktdaten BADs
Untersuchungstermin bei der B·A·D
GmbH
B.A.D
schwangere Lehrerin
Beizubringen: Mutterpass, Impfausweis, vorhandene Laborwerte, Kopie Gefährdungsbeurteilung, Fragebogen zum beruflichen Einsatz
Mitteilung des Ergebnisses / Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot
B.A.D
an Schulleitung, diese leitet Kopie an Dez. 47.x bzw. Schulamt
schriftlich
Schwangere erhält Laborwerte und die Beurteilung der arbeitsmedizinischen Untersuchung. Die Schulleitung erhält die Beurteilung in zweifacher Ausfertigung. Die Schulleitung leitet eine Ausfertigung der Beurteilung an das Dez.47.x bzw. das Schulamt weiter.
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis des Untersuchungsergebnisses
Schulleiter*in
Entscheidungsinformation an schwangere Lehrerin; evtl. modifizierte Arbeitsaufträge ohne Kinderkontakt
Schulleiter*in
Schwangere Lehrerin
schriftlich
Hinweis zur „unverantwortbaren Gefährdung“ (siehe Handlungsrahmen Corona und Hinweise zum Mutterschutz und Corona des MAGS)
Ausbruch einer unter Bemerkungen aufgeführten Infektionserkrankung mit sofortiger Freistellung
Konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B·A·D GmbH bei untersuchter schwangeren Lehrkraft
Schulleiter*in
Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkrankungsfall auftritt z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Covid-19 usw.
Ggf. Meldung des Ausbruchs sofern im Untersuchungsergebnis gefordert
Schulleiter*in
Dez. 47.x bzw. Schulamt
gemäß Punkt 3 und 4 der Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot
Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternat. Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt
Schulleiter*in
schwangere Lehrerin
Erlass MSB (Stand 06/2013) gibt bei zeitl. befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht bzw. die Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot der B·A·D GmbH.
Erteilung des Untersuchungs-/Beratungsauftrags
Schulleiter*in
B.A.D.
Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin aufgrund eines Erkrankungsfalls an der Schule
weitere Untersuchung der schwangeren Lehrkraft
B.A.D.
schwangere Lehrerin
Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis der neu vorliegenden / aktualisierten Mutterschutzbescheinigung
Schulleiter*in
weiteres Procedere siehe oben
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