Frequently asked questions (Symbolbild)

Mutterschutz im Schulbereich

Mutterschutz im Bereich der Schule: Wer muss was wann tun?

Vorgang Agierende(r) Adressat Dokumentation Bemerkungen Anzeige der Schwangerschaft schwangere Lehrerin Schulleiter*in ärztliche Bescheinigung bzw. Kopie Mutterpass   Mitteilung an Bezirksregierung/an Schulamt (bei Lehrerin an Grundschule) Schulleiter*in Dez. 47.x bzw. Schulamt schriftlich Schulleiter*in übersendet Schwangerschaftsbestätigung und ausgefüllten Meldebogen Mitteilung an das Dezernat 56  (Arbeitsschutz) Schulleiter*in Dez. 56 online Online Erstellung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung Schulleiter*in Original verbleibt an Schule, Kopie an Schwangere und Dez. 47.x bzw. Schulamt schriftlich Formular Gefährdungsbeurteilung Beratung durch B·A·D Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern und Jugendlichen; ggfs. alternative Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt (befristet bis Ergebnis der B·A·D-Untersuchung vorliegt) Schulleiter*in schwangere Lehrerin mündlich   Erteilung des Untersuchungsauftrages an die B·A·D GmbH und Übersendung des ausgefüllten Meldebogens Schulleiter*in B.A.D. per Fax/E-Mail Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin Kontaktdaten BADs Untersuchungstermin bei der B·A·D GmbH B.A.D schwangere Lehrerin   Beizubringen: Mutterpass, Impfausweis, vorhandene Laborwerte, Kopie Gefährdungsbeurteilung, Fragebogen zum beruflichen Einsatz   Mitteilung des Ergebnisses / Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot B.A.D an Schulleitung, diese leitet Kopie an Dez. 47.x bzw. Schulamt schriftlich Schwangere erhält Laborwerte und die Beurteilung der arbeitsmedizinischen Untersuchung. Die Schulleitung erhält die Beurteilung in zweifacher Ausfertigung. Die Schulleitung leitet eine Ausfertigung der Beurteilung an das Dez.47.x bzw. das Schulamt weiter. Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis des Untersuchungsergebnisses Schulleiter*in       Entscheidungsinformation an schwangere Lehrerin; evtl. modifizierte Arbeitsaufträge ohne Kinderkontakt Schulleiter*in Schwangere Lehrerin schriftlich Hinweis zur „unverantwortbaren Gefährdung“ (siehe Handlungsrahmen Corona und Hinweise zum Mutterschutz und Corona des MAGS) Ausbruch einer unter Bemerkungen aufgeführten Infektionserkrankung mit sofortiger Freistellung Konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B·A·D GmbH bei untersuchter schwangeren Lehrkraft Schulleiter*in     Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkrankungsfall auftritt z.B. Masern, Mumps, Windpocken, Covid-19 usw. Ggf. Meldung des Ausbruchs sofern im Untersuchungsergebnis gefordert Schulleiter*in Dez. 47.x bzw. Schulamt   gemäß Punkt 3 und 4 der Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot Anordnung eines Kontaktverbotes für den berufl. Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternat. Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt Schulleiter*in schwangere Lehrerin   Erlass MSB (Stand 06/2013) gibt bei zeitl. befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht bzw. die Beurteilung und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot der B·A·D GmbH. Erteilung des Untersuchungs-/Beratungsauftrags Schulleiter*in B.A.D.   Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B·A·D durch die schwangere Lehrerin aufgrund eines Erkrankungsfalls an der Schule weitere Untersuchung der schwangeren Lehrkraft B.A.D. schwangere Lehrerin     Entscheidung über Beschäftigungsart/Beschäftigungsverbot nach Kenntnis der neu vorliegenden / aktualisierten Mutterschutzbescheinigung Schulleiter*in     weiteres Procedere siehe oben