Seminarort-Tauschbörse

Aufgrund der starken Bewerberzahlen konnte auch zum kommenden Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nicht allen Bewerberinnen und Bewerbern der Wunschseminarort zugewiesen werden.  Die Zuweisungen der Seminarorte erfolgen durch ein vom Ministerium für Schule und Weiterbildung festgelegtes zentrales Verfahren unter Berücksichtigung sozialer Kriterien und Ausbildungskapazitäten.  Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch einen Tausch des Seminarortes noch Ihren Wunschort zu erhalten. Auf der Homepage der Bezirksregierung Münster finden Sie zu gegebener Zeit eine Seminarort-Tauschbörse, in der Sie Ihr Tauschangebot veröffenlichen bzw. nach einem geeigneten Tauschpartner suchen können.      Einige Hinweise vorweg  Der Antrag auf Tausch des Seminarortes
  • ist formlos an die Bezirksregierung zu richten, von der Sie das Einstellungsangebot erhalten haben,
  • kann nur mit Wirkung vom 02. Mai genehmigt werden. Dies bedeutet, dass die Vereidigung noch im zugewiesenen Studienseminar erfolgen muss. Erst dann ist der Wechsel in das neue Seminar möglich.
  • kann auch bezirksübergreifend genehmigt werden. Hierbei ist der Tauschantrag an beide beteiligten Bezirksregierungen zu stellen.
  • ist spätestens bis zum 01. April zu stellen. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei einem Tausch des Seminarortes ist zwingend zu beachten, dass bei beiden Tauschpartnern
  • das gleiche Lehramt,
  • die gleiche Fächerkombination,
  • ggfs. der gleiche Schulformschwerpunkt
vorhanden sein muss. Ich bitte dies bereits bei der Veröffentlichung Ihres Tauschangebotes zu berücksichtigen, denn nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann der Tausch des Seminarortes erfolgen. Als vollzogen gilt der Tausch erst, wenn beide Tauschpartner ihren Dienst am 02. Mai angetreten haben. Bitte beachten Sie weiterhin, dass
  • mit der Veröffentlichung Ihres Tauschangebotes Ihre Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden,
  • nach der Veröffentlichung Ihres Tauschangebotes ein Missbrauch Ihrer Daten durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.