Karriereleiter (Symbolbild)

Personalqualifizierung

Unser Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitarbeitende in Öffentlichen Bibliotheken.

Fortbildungsprogramm für Bibliotheksmitarbeitende

Das von der zentralen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken in NRW in Kooperation mit dem ZBIW erstellte aktuelle Fortbildungsprogramm bietet für Mitarbeitende kommunaler öffentlicher Bibliotheken in NRW  in der Regel  kostenfreie Schulungen.

Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen sind Fortbildungen der antragstellenden Bibliothek für die Qualifizierung des gesamten Bibliotheksteams.
Bei Großstadtbibliotheken nimmt die entsprechende Abteilung vollständig teil. Es sind nur Inhouse-Schulungen mit bibliotheksfachlichem Inhalt zuschussfähig. Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen. Die Schulung kann in Kooperation mit maximal zwei weiteren Bibliotheksteams durchgeführt werden, wobei jeweils die Teams aller Kooperationspartner vollständig geschult werden sollten. Kooperationen kommen deshalb nur für kleine Bibliotheksteams in Frage.
Mindestteilnehmerzahl sind zehn Personen.

Anträge sind ausschließlich bei der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Die Organisation der Schulungen übernimmt nach Antragsprüfung das ZBIW.
 

Bitte unter dem Punkt Inhouse-Schulungen den letzten Satz ändern in: Bei Fragen zur Organisation wenden Sie sich bitte an Konstanze Sigel vom ZBIW (konstanze.sigelatth-koeln.de (konstanze[dot]sigel[at]th-koeln[dot]de), T.: +49 221 8275-3691).

Regional-Schulungen

Für eine Regional-Schulung kooperieren mindestens 4 Bibliotheken. Sie ermöglichen eine Fortbildung zu einem Fachthema. Es nehmen die Mitarbeiter*innen aus den entsprechenden Abteilungen/Arbeitsbereichen teil. Mindestteilnehmerzahl sind zehn Personen. Für beide Fortbildungen gilt: Die antragstellende Bibliothek übernimmt die Organisation und Absprache mit der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW bzw. dem ZBIW der TH Köln. Die Bibliotheken organisieren selbstständig einen Raum und nötige Technik. Schulungen, an denen Nicht-Bibliotheksangehörige teilnehmen, sind nicht zuschussfähig. Es sind nur Regional- und Inhouse-Schulungen mit bibliotheksfachlichem Inhalt zuschussfähig. Gefördert werden ein- und zweitägige Fortbildungen. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zum Antrag in den Downloads.