E-Mail (Symbolbild)

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mails sowie elektronisch signierter Dokumente

Die Übermittlung von verschlüsselten E-Mails an die Bezirksregierung Düsseldorf über das Postfach poststelle@brd.sec.nrw.de ist für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr möglich.

Verschlüsselte E-Mails

Die Übermittlung von verschlüsselten E-Mails an die Bezirksregierung Düsseldorf über das Postfach poststelleatbrd.sec.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]sec[dot]nrw[dot]de) ist für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr möglich. Um verschlüsselte E-Mails sicher versenden und erhalten zu können, ist es nötig, dass Sie und die Bezirksregierung Düsseldorf über die passenden Schlüssel bzw. Zertifikate verfügen. Dazu muss von jeder Partei einmalig ein zusammengehöriges Schlüsselpaar erzeugt werden.

Jedes Schlüsselpaar besteht aus einem öffentlichen Schlüssel, der dem jeweiligen Kommunikationspartner zur Verschlüsselung von Nachrichten an den Schlüsselinhaber dient, sowie einem privaten Schlüssel, der nur dem Schlüsselinhaber bekannt ist und mit dem die Entschlüsselung von eingehenden und (optional) das Signieren von ausgehenden Nachrichten möglich ist.

Führen Sie dazu folgende Schritte aus:

  1. Laden Sie zunächst unseren öffentlichen Schlüssel herunter und speichern Sie ihn auf Ihrer Festplatte ab.
  2. Binden Sie unseren öffentlichen Schlüssel in Ihre Mail-Anwendung ein.
    Legen Sie dazu - je nach Mail-Programm - einen Kontakt oder einen anderen Adressbucheintrag für poststelleatbrd.sec.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]sec[dot]nrw[dot]de) an und ordnen Sie den abgespeicherten öffentlichen Schlüssel diesem Eintrag zu.
  3. Beim Erstellen der E-Mail wählen Sie die Option, dass Sie sie verschlüsselt versenden möchten.
    Das Mailprogramm verschlüsselt daraufhin Ihre Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel der Bezirksregierung Düsseldorf.
  4. Wir entschlüsseln nach Erhalt Ihre Mail mit dem nur uns bekannten privaten Schlüssel der Bezirksregierung Düsseldorf, so dass sie für uns lesbar wird.

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die Bezirksregierung Düsseldorf schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail Adresse an.

Die Bezirksregierung Düsseldorf eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung Düsseldorf versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Auch unterliegen die Dateianhänge Größenrestriktionen.
Dateiformate
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateigröße
Die Größe der übertragenen verschlüsselten E-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Düsseldorf nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung Düsseldorf übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Die Übermittlung von qualifiziert elektronisch signierten (QES) Dokumenten per E-Mail an die Bezirksregierung Düsseldorf über das Postfach poststelle [at] brd.sec.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]sec[dot]nrw[dot]de) ist für den formgebundenen Schriftverkehr möglich.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Bezirksregierung Düsseldorf schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Bezirksregierung Düsseldorf ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail Adresse an.
 

Digitale Signatur (Symbolbild)

Die Bezirksregierung Düsseldorf eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Dateianhänge
Werden Dateien mit QES an die Bezirksregierung Düsseldorf versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Auch unterliegen die Dateianhänge Größenrestriktionen.
Dateiformate
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateigröße
Die Größe der übertragenen E-Mail inklusive der qualifiziert elektronisch signierten Anhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Düsseldorf nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Bezirksregierung Düsseldorf übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.