Gruppe Studenten, die im Klassenzimmer studieren.

Externe Feststellungsprüfung

Feststellungsprüfung ist ein Kurzwort für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland".

Ob eine ausländische Studienbewerberin/ ein ausländischer Studienbewerber bzw. eine deutsche Studienbewerberin/ ein deutscher Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen die Feststellungsprüfung ablegen muss, richtet sich nach der im Ausland erworbenen Schul- bzw. Hochschulbildung. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung mit der deutschen nur bedingt vergleichbar ist, müssen vor Beginn ihres Fachstudiums die Feststellungsprüfung ablegen. Detaillierte Informationen über die hiervon betroffenen Länder finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz (KMK). Da die Entscheidung über die Hochschulzulassung nicht nur vom Zeugnisland, sondern auch von den dort erworbenen Vorbildungsnachweisen abhängt, sollten Sie im Zweifelsfall bei dem Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Hochschule nachfragen, ob Sie die Feststellungsprüfung ablegen müssen oder nicht.

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden drei Fächer schriftlich und ein Fach mündlich geprüft. Die Prüfungsfächer richten sich nach den gewählten Schwerpunkten. Die erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung ist eine Voraussetzung zur Aufnahme eines Fachstudiums an allen deutschen Hochschulen, die das entsprechende Fach anbieten.

Auskunft zum Studium von internationalen Studierenden erteilt das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule. In allen fachlichen Fragen (Wahl eines Schwerpunktes, Prüfungsanforderungen, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsablauf etc.) wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 43, die die Externe Feststellungsprüfung durchführt.
Ansprechperson ist Frau Barteczko, Telefon: 0221 147-2493 E-Mail: feststellungspruefungatbrk.nrw.de (feststellungspruefung[at]brk[dot]nrw[dot]de).

Ihren Antrag auf Zulassung zur Externen Feststellungsprüfung senden Sie bitte an die

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf


Nach Prüfung Ihrer Zeugnisse werden Ihre Antragsunterlagen an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet, von der Sie unaufgefordert weitere Nachricht erhalten.