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Einführung in die Fachberatung für Schulsozialarbeit

Die Fachberaterinnen und Fachberater begleiten schulformübergreifend Fachkräfte für Schulsozialarbeit bei der Umsetzung des derzeit gültigen Erlasses über den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften an den Schulen in Nordrhein-Westfalen (BASS 21-13 Nr. 6).

Schwerpunkte der Fachberatung sind die Unterstützung und Beratung der Kolleginnen und Kollegen der Schulsozialarbeit bei allen fachlichen Fragen, die sich vor Ort ergeben. Dies umfasst sowohl die fachliche Expertise beim Aufbau eines neuen Tätigkeitsfeldes als auch die fortlaufende Professionalisierung bestehender Angebote.

Die Gestaltung von Aufgabenschwerpunkten wie z. B. Angebote sozialpädagogischer Hilfen/systemische Interventionen, interne und externe Vernetzung, Mitwirkung im Ganztagsangebot, sowie die Beteiligung an der Schulentwicklung kann anhand konkreter Fragestellungen erörtert werden. Die Fachberatung bietet Hinweise zu effektiven Methoden der Dokumentation und der Evaluation sowie zu erfolgreichen Möglichkeiten der Qualitätssicherung und -entwicklung des Arbeitsfeldes.

Darüber hinaus unterstützen die Fachberaterinnen und Fachberater die regionalen Gruppen, insbesondere bei der Ausweitung der kollegialen Supervision. Sie stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den Sprecherinnen und Sprechern der regionalen Gruppen und nehmen an den Dienstbesprechungen mit den Generalistinnen und Generalisten für Schulsozialarbeit in der Bezirksregierung teil.

Schulleitungen und Schulgemeinden, die die Einführung oder den Ausbau des Tätigkeitsfeldes Schulsozialarbeit diskutieren, können die Fachberatung als Begleitung dieses Prozesses nutzen.

Die Fachberaterinnen und Fachberater kommen auf Wunsch auch gerne in die Schulen, um vor Ort zu beraten.

Die Fachberatung für Schulsozialarbeit der Bezirksregierung Düsseldorf kooperiert mit den kommunalen Koordinierungsstellen für Schulsozialarbeit und der Fachberatung für Schulsozialarbeit bei den Landschaftsverbänden (LVR und LWL).