Wegweiser

Schulsozialarbeit in Zeiten besonderer Herausforderungen

Erfahrungen aus der Corona-Pandemie

Neben den in den Erlassen 21-13 Nr. 6 und Nr. 9 beschriebenen Aufgaben von Schulsozialarbeit hat sich das Handlungsfeld nochmals erweitert. Die Angebote von Schulsozialarbeit erlangen z.B. in der Zeit einer Pandemie nochmals mehr Bedeutsamkeit. In den schulischen Konzepten zu einem veränderten Schulbetrieb ist neben fachlichem Lernen ein gleichrangiger Schwerpunkt auf Angebote zur Persönlichkeitsstärkung (Gesundheit, Resilienz, Selbststeuerung etc.) und auf das soziale Miteinander zu legen. Gerade in der Jugendphase sind Kontakte zu Gleichaltrigen für eine gesunde Entwicklung wichtig. Schulen haben in einer Zeit, in der gewohnte Kontakt- und Beziehungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, nochmals mehr den Auftrag, Jugendliche dabei zu unterstützen, auch im eingeschränkten Kontakt diesem Bedürfnis durch konkrete Angebote gerecht zu werden. Die Schulsozialarbeit kann Kindern und Jugendlichen mit ihren Angeboten helfen, angemessene neue "Räume" und "Wege“ für ihr Bedürfnis nach Selbstwirksamkeit, Eigenständigkeit und sozialen Kontakten zu Gleichaltrigen zu finden. Infolge der Veränderungen im Schulbetrieb wird Schulsozialarbeit insbesondere im Hinblick auf schulabsentes Verhalten, (digitale) Bildungszugänge, familiäre Hilfen und Krisen (die aufgrund der Pandemiesituation entstanden oder sichtbar geworden sind) sowie die Förderung des sozialen Miteinanders angefragt. Schulsozialarbeit benötigt ebenso wie Unterricht in Schule drei konzeptionelle Linien in Zeiten einer Pandemie: „Normalbetrieb“ (beraterische Nähe/soziale Nähe), "Übergangsphase" im Sinne von Präsenztagen und Weiterführung der digitalen Beschulung sowie „Schulsozialarbeit auf Distanz" z.B. in Form von digitalisierten Angeboten (beraterische Nähe/soziale Distanz). Folgende (beispielhafte) Angebote bieten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter träger- und schulformübergreifend derzeit an bzw. folgende Aufgaben werden ergänzend wahrgenommen:

  • Bereitschaftstelefon
  • Zusammenstellung von Erreichbarkeit und Kontaktdaten von außerschulischen Beratungsstellen/Anlaufstellen
  • (videobasierte oder telefonische) psychosoziale Beratungen
  • "Walk-and-Talk"-Angebote (Jugendliche führen durch ihren Stadtteil; Gesprächsangebote mit der Möglichkeit, Hilfen/Anlaufstellen aufzuzeigen)
  • Unterstützung beim Erhalt von Unterrichtsmaterial bzw. beim digitalen Zugang
  • Beratungspräsenz unter Beachtung der Hygienepläne an den Schulen
  • intensivierte Unterstützung bei Fernbleiben von digitalen Unterrichtsangeboten (sichtbar durch sozialen, inneren Rückzug)
  • Begleitung und Unterstützung bei Antragsverfahren (Bildung und Teilhabe, Eingliederungshilfen etc.)
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen und Durchführung von Unterstützerkonferenzen
  • videobasierte Klassenzeiten zur Stärkung des sozialen Miteinanders
  • Fortbildung/Webinare und Supervision
  • (videobasierte) Netzwerkarbeit
  • Notbetreuung in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kollegium
  • Risikoeinschätzungen zum Kindeswohl
  • Konzeptarbeit (Anpassung bestehender Konzepte an den Infektionsschutz und die Hygienepläne in den jeweiligen Schulen z.B. zum sozialen Miteinander, zur Pausengestaltung etc.)
  • Unterstützung im Bereich Absentismus (Koordination, Hausbesuche unter Beachtung der Hygienepläne, intensiver Austausch mit dem Kollegium)

Der Fokus von Schulsozialarbeit liegt gerade in Zeiten eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten weiterhin auf dem sozialen Miteinander, dem Kindeswohl, der Bildung und Teilhabe, den Bildungschancen, dem Abbau von Benachteiligungen und der Anschlussfähigkeit. Schulsozialarbeit ist ein weites Handlungsfeld. Fachkräfte der Schulsozialarbeit sollten ausgewogen und gemeinsam mit den Lehrkräften in der Notbetreuung eingesetzt werden, um zu gewährleisten, dass Schulsozialarbeit weiterhin auf vielfältige Weise wirksam sein kann. Entsprechend der organisatorischen Hinweise im Erlass 21-13 Nr. 6/Nr. 9 gilt: Die Arbeitsplanung erfolgt von Schulleitung und den Fachkräften für Schulsozialarbeit im gemeinsamen Dialog, damit die vielseitigen fachlichen Schwerpunkte der Schulsozialarbeit sowie die schulischen Bedarfe angemessen berücksichtigt werden können. Bei Klärungsbedarf können sich die Schulen an die Fachberatung für Schulsozialarbeit in der Bezirksregierung Düsseldorf wenden. Die Schule stellt die erforderlichen Räume und Einrichtungen für die Fachkräfte für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die vom Ministerium herausgegebenen Erlasse, die sich auf Schule beziehen, gelten gleichermaßen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst, auch wenn diese nicht in allen Erlassen explizit benannt wurden, was bei Schulleitungen und den Fachkräften für Schulsozialarbeit zunächst zu Irritationen geführt hatte. Infolge dieser Irritationen und entsprechender Rückfragen weist das Ministerium mittlerweile explizit darauf hin, dass die Erlasse auch für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gelten. In den Hygieneplänen der jeweiligen Schule sind Regelungen für die Angebote der Schulsozialarbeit aufzunehmen, die die Verschwiegenheit und den Datenschutz im Bereich der Schulsozialarbeit sicherstellen. Dokumentationen der psychosozialen Beratung durch Schulsozialarbeit sind entsprechend in gesonderten Ordnern bei der Schulleitung zu hinterlegen und von dieser nur im Falle des Infektionsschutzes einzusehen. Der Datenschutz in Schule hat weiterhin Gültigkeit.