Überwachungsplan (Symbolbild)

Überwachungsplan und -programm der BR Düsseldorf

Entsprechend § 23 Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist für die Überwachung von Anlagen ein System zur Durchführung medienübergreifender Umweltinspektionen einzuführen.

Entsprechend § 23 Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist für die Überwachung von Anlagen ein System zur Durchführung medienübergreifender Umweltinspektionen einzuführen.

Die Anforderungen der IE-RL an eine systematische Überwachung wurden in Deutschland in §§ 52 und 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in §§ 8 und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) sowie in § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 22a Deponieverordnung (DepV) in nationales Recht umgesetzt. Danach haben die zuständigen Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für die systematische, medienübergreifende Überwachung von Anlagen aufzustellen.