Messung von Anlagen

Mess-, Prüf- und Streifendienst

Der Mess-, Prüf- und Streifendienst und die Emissionsfernüberwachung tragen wesentlich dazu bei, den ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen zu kontrollieren.

Der Mess-, Prüf- und Streifendienst und die Emissionsfernüberwachung tragen wesentlich dazu bei, den ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen zu kontrollieren.

Zu Messungen von Geräuschen ist der Mess- und Prüfdienst mit geeichten Messgeräten ausgestattet. Neben diesen geeichten Messgeräten sind Geräte im Einsatz, die die Auslösung der Geräuschmessung durch den Beschwerdeführer selbst ereignisorientiert ermöglichen.

Mit diesen Schallpegelmessgeräten werden die physikalischen Einflussgrößen des Schallereignisses ermittelt. Aus den gemittelten Schalldruckpegeln erfolgt die Bildung des sogenannten Beurteilungspegels über einen bestimmten Beurteilungszeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeit und Zuschlägen für Eigenart des Geräusches. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Mess- und Auswertevorschriften wird dieser Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zur Beurteilung einer Geräuschsituation verglichen.

Eine Vielzahl von Lärmmessungen wird durch zugelassene Messinstitute vorgenommen. Die beim Dezernat 53 vorgelegten Gutachten werden vom Mess- und Prüfdienst auf ihre Plausibilität geprüft. Durch Erstellen von Lärmprognosen wirkt er bei der Sportstättenförderung mit.

Bei Beschwerden von Anliegern über Immissionen von Stäuben, Gasen, Gerüchen, Lärm, Licht oder Erschütterungen, ausgehend von Gewerbe- oder Industriebetrieben, übernimmt der Streifendienst erste Ermittlungen vor Ort. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Erstermittlung können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Erforderliche Messungen führen der Mess- und Prüfdienst durch.

Treffen innerhalb der Dienstzeit Meldungen über Störfälle, Betriebsstörungen, Schadensfälle usw. ein, begibt sich der Streifendienst unverzüglich an den Ereignisort und nimmt erste Sachstandsermittlungen auf. Nach Dienstschluss können Notfälle an die Nachrichtenbereitschaftszentrale (NBZ) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gemeldet werden.

Der Streifendienst wird im Einzelfall mit der Überprüfung sonstiger Sachverhalte beauftragt, wie z. B. überschlägige Lärmmessungen, Beobachtungen bestimmter Betriebszustände, Überprüfungen bestimmter Emissionssituationen.

Emissionsfernüberwachung
Seitdem die technische Entwicklung den kostengerechten Einsatz der Datenverarbeitung und -übertragung auch auf dem Gebiet der Emissionsüberwachung erlaubt, ist die durch die sächliche und personelle Ausstattung der Überwachungsbehörden gesteuerte Vollzugspraxis nicht mehr auf die Kontrolle jährlicher Messberichte und stichprobenhafter Überwachungsmaßnahmen vor Ort beschränkt. Für einen wirksamen Vollzug des Immissionsschutzrechts wird u. a. seit einigen Jahren landesweit die Fernübermittlung von Emissions-Messdaten (EfÜ) aufgebaut. Mit diesem System werden von größeren Industrieanlagen kontinuierlich Messwerte, z. B. NOx, SO2, Staub und CO, direkt zum Dezernat 53 übertragen und ausgewertet.

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