Äschenhilfsprogramm und Äschenschutzkulisse
Schutz der heimischen Äschenbestände
Das MULNV hat per Erlass ein Äschenschutzprogramm zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 - III-6 -765.21.10) iniitiert. Die Gewässer in der Äschenschutzkulisse umfassen rückläufige oder nur abschnittsweise gute Äschenbestände. Zu den geplanten Maßnahmen zählen Habitatverbesserungen aber v.a. Vergrämungsoptionen des Kormoranes (ebenfalls FFH Art Anhang II) innerhalb der Kulisse.
Die Wupper ist im Rahmen des Äschenschutzprogrammes als Äschengewässer enthalten, allerdings werden für die Wupper derzeit noch gute Äschenbeständen ausgewiesen.
Zweite Verordnung zur Änderung der Landesfischereiverordnung - Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 35 vom 25.11.2014 Seite 741 bis 764.
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