Angeln am Rhein
Es bestehen in wenigen Abschnitten am Rhein Einschränkungen der Angelfischerei im Regierungsbezirk Düsseldorf, die ihre Grundlage im Naturschutzrecht finden.
Es bestehen in wenigen Abschnitten am Rhein Einschränkungen der Angelfischerei im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Ihre Grundlage im Naturschutzrecht finden. Die Verbote beruhen auf Festsetzungen von Naturschutzgebieten aus den Landschaftsplänen der Kreise und kreisfreien Städte und ordnungsbehördlichen Verordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zu den Verordnungen im Kreis Kleve
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rheinfischereigenossenschaft NRW:
https://www.rheinfischerei-nrw.de/angelverbots-zonen/
https://www.rheinfischerei-nrw.de/angelverbots-zonen/uebersicht-zu-angelverbotszonen-am-rhein/
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