Abtransport von Baumstämmen (Symbolbild)

Eingriffsregelung

Was ist die Eingriffsregelung?

Was ist die Eingriffsregelung?

Eingriffe sind gemäß deutschem Naturschutzrecht Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Adressaten der Eingriffsregelung sind alle Behörden, die über Eingriffe in Natur und Landschaft entscheiden. Die Eingriffsregelung ist ein unselbständiges Verwaltungsverfahren, das im "Huckepack" an das jeweilige fachrechtliche Verfahren angebunden ist. Bei der Genehmigung werden die Naturschutzbehörden im Benehmenswege beteiligt. Nur wenn Eingriffe keiner behördlichen Entscheidung nach anderem Fachplanungsrecht bedürfen, ist ein selbständiges Verfahren durch eine untere Naturschutzbehörde möglich. Im Einzelnen fordert die Eingriffsregelung die Untersagung vermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch funktional gleichartige und -wertige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege am Eingriffsort (Ausgleichsmaßnahmen) oder in dem durch den Eingriff betroffenen Raum (Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren. Können Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht durchgeführt werden, dann ist Ersatzgeld an den Kreis bzw. an die kreisfreie Stadt als untere Naturschutzbehörde zu entrichten. Im Ergebnis unterliegen alle bedeutsamen, insbesondere baulichen Landschaftsveränderungen der Eingriffsregelung und werden durch diese in ihren schädlichen Auswirkungen gemildert.