Ein einziger Timberwolf oder Grey Wolf (Canis Lupus) auf einem Felsen blickt zurück auf einen Herbsttag

Förderrichtlinien Wolf

Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen und Entschädigungen
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Förderrichtlinien Wolf) Mit Runderlass vom 21.12.2021 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für die Bewilligungsverfahren nach den Förderrichtlinien Wolf neu geregelt: Zur Verschlankung der Zuwendungsverfahren und Bündelung bei einer Stelle ist seit dem 1. Januar 2022 nur noch der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Nevinghoff 40 48147 Münster für alle Verfahren zuständig. Sehr ausführliche Informationen rund um den Wolf sowie über Entschädigungs- und Präventionsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind über das „Wolfsportal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen“ (http://www.wolf.nrw.de/) zu beziehen. Dort finden Sie auch die Verbindung zum Direktor der Landwirtschaftskammer NRW, von der Sie die für die Antragstellung erforderlichen Formulare herunterladen können.