Historie des Wasserbuches (Symbolbild) / ©Who is Danny - stock.adobe.com
Auskunft aus dem Wasserbuch
Die Bezirksregierungen erteilen über die Eintragungen in ihrem Bezirk – auf Anfrage per E-Mail oder per Post – Auskunft. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann eine Auskunft erhalten, ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses führen zu müssen.
Für eine zeitnahe Bearbeitung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Anschrift des Rechtsinhabers
- Name des Gewässers
- Lage (z.B. Gemarkung, Flur, Flurstück, Gauß-Krüger-Koordinaten oder UTM)
- Inhalt des Rechtes (z.B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)
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