Pilot und Flugbegleiter im Flughafen (Symbolbild)

Luftfahrtpersonal - Ausbildung und Lizenzen

Ob als Pilot/in oder der Einsatz als Flugbegleitung, ohne Ausbildung und einer Lizenz ist hier ein Einsatz nicht möglich.

Berichte des Prüfers Umgang mit dem Bericht des Prüfers:

1. Das abgezeichnete Original erhält der Bewerber (w/m/d).
2. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben beim Prüfer.
3. Der Bericht des Prüfers ist immer vollständig (alle Seiten) durch den Prüfer einzureichen.


Bei der Übersendung per Mail ist der Bericht des Prüfers als PDF mit dem Dateinamen:


„Datum der Prüfung_Prüfername-Prüfernummer_Name des Bewerbers(w/m/d)“

 

Datum der Prüfung: Jahr-Monat-Tag
Prüfername: Mustermann
Prüfernummer: DE-0815
Name des Bewerbers: Müller
Anrede: weiblich/männlich/divers

 

(Beispiel: 2024-03-17_MUSTERMANN-DE-0815_Müller(w oder m oder d).pdf)


unter dem Betreff: „Prüfername, Prüfernummer – Name des Bewerbers (w/m/d)“ an die E-Mail-Adresse dez26.flugpruefungenatbrd.nrw.de (dez26[dot]flugpruefungen[at]brd[dot]nrw[dot]de) zu senden.

 

Bei Erstprüfungen, die durch die Bezirksregierung beauftragt wurden, wird das Abrechnungsformular zusammen mit dem Bericht des Prüfers übersendet.

Das Format für die Beschriftung der Abrechnung ist:


(Beispiel: 2024-03-17-RK_MUSTERMANN_Müller(w oder m oder d).pdf)


Bitte beachten Sie beim Einreichen der Berichte des Prüfers, dass die Datei der E-Mail als Anhang im Format „pdf“ beigefügt sein muss. Per Cloud oder durch sonstige Links zur Verfügung gestellte Dokumente gelten nicht als vorgelegt im Sinne von FCL.1030 b) (3).

Information zur Lizenzausstellung Persönliche Referenznummer für das Medical:

Ihre persönliche Referenznummer, die automatisch generiert und vergeben wird, wird ab dem 15.01.2018 auf die Pilotenlizenz gedruckt. Sie befindet sich im Feld XIII „Bemerkungen“

Leitfaden Fliegen gegen Entgelt

Mit Änderung der EU-Verordnung 965 aus 2012 am 7. April 2014 hat sich die gesetzliche Grundlage für das Fliegen gegen Entgelt grundsätzlich geändert.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lizenzwesen hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die schwierige rechtliche Lage zu erläutern. In diesem Leitfaden werden alle flugbetrieblichen und lizenzrechtlichen Bestimmungen für das Fliegen gegen Entgelt in der Allgemeinen Luftfahrt dargestellt.