Alfred Gaertner Saal Jus­ti­tia

Zucht und Ordnung

Die preußische Behörde und der rheinische Karneval

Der Regierungspräsident in Düsseldorf erließ am 8. Februar 1834 an den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf folgende Verfügung:

"An den Herrn Oberbürgermeister v. Fuchsius Hochwohlgeboren - hier-selbst.
Mittelst der in beglaubigter Abschrift beigefügten Allerhöchsten Order vom 31. v. Mts. haben des Königsmajestät aufs neue die Carnevals-Lustbarkeiten im Allgemeinen untersagt. Ew. Exz. voran lasse ich daher in folge höherer Verfügung, wenn etwa hier dergleichen beabsichtigt werden sollte, das Erforderliche sofort anzuordnen, damit der Befehl Seiner Majestät des Königs pünktlich vollzogen werde.
Unterschrift gez..."

In der Kabinettsorder vom 31.01.1834 waren Karnevalsveranstaltungen nur in den Städten der Rheinprovinz zugelassen, wo sie sich seit alters her fortgesetzt erhalten haben, wie es z. B. in Cöln der Fall gewesen ist.

Daraufhin berichtet der Oberbürgermeister von Düsseldorf am 23. Februar 1834 an den Hochwohlgeborenen Herrn Regierungschefpräsident Frhr. v. Schmitz-Grollenburg, daß in Düsseldorf schon lange vor der Besitzergreifung durch den Preußischen Staat bedeutende Maskenbälle, Maskenzüge und Carnevalsbelustigungen stattgefunden hätten und daher die recr. Kabinettsorder in hiesiger Stadt keine Anwendung finden könne.

Diese Gegendarstellung wurde bereits am 26. Februar 1834 an den Oberpräsident in Coblenz weitergeleitet. Nach längerem Hin und Her erhielt Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt, wenn ein diesbezüglicher Antrag einginge. Für die Städte Coblenz, Aachen und Trier wurde solches nicht avisiert. Der Ablehnungsgrund lag "in der Beeinträchtigung der Moralität bei den die rohe Lust erzeugenden Tanzvergnügen vor allem bei der niederen Bevölkerungsklasse, der Vorschubleistung zur Abhaltung von Trinkgelagen und dadurch hervorgerufenen leichtsinnigen Geldausgaben, die bis zur Armut führen und somit den Wohlstand schmählern". Durch Kabinettsorder vom 31. Januar 1835 war es der Stadt erst möglich, einen Antrag an das Staatsministerium zu stellen. Das geschah auch, so daß der 1. offizielle Karnevalszug in diesem Jahr durch die Straßen Düsseldorfs ziehen konnte.

1844: Ein ganzer Aktenband beinhaltet die polizeyliche Beaufsichtigung der Carnevals-Belustigungen, "weil es oft vorkommt, daß sich hinter diesem Treiben, seinen Gesängen und Reden staatsfeindliche Umtriebe verstecken".

Am 27. Januar 1844 teilte der Commandeur der 14. Division zu Düsseldorf mit, daß mehrere Hautboisten von ihm mit Arrest bestraft worden seien, weil sie ohne die erforderliche polizeyliche Genehmigung zu besitzen oder beantragen zu lassen auf Veranlassung eines Mannes namens Junkersdorf Musik gemacht hätten. Anlaß zu dieser Maßnahmen war aber in Wirklichkeit der Ärger über eine Rede des Carnevalspräsidenten, in der er die geheiligte Person Seiner Majestät des Preußischen Königs persifliert und somit herabgewürdigt haben soll. Der genaue Inhalt der Rede bzw. ein Conzept dazu konnte aber trotz eifrigsten Bemühens der Polizey nicht beschafft werden.

Da in einigen Versammlungen des Allgemeinen Vereins der Carnevals-Freunde trotz staatlicher Ordnung keine Ruhe und Besonnenheit eintreten wollte, ordnete der Regierungspräsident über den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf die Auflösung dieses Carnevals-Vereins an. Interessant ist dabei zu lesen, daß im Vorstand des Vereins Namen auftauchen, die vier Jahre später bei der Revolution 1848 wieder an vorderster Stelle genannt werden. Neunzig Jahre später, 1939, ließ die NSDAP mißliebige Karnevalisten auch einsperren und töten, z. B. Leo Statz.

Der Preußische Innenminister fordertet 1847 erneut die Auflösung des obigen Vereins, weil er "Narrendiplome" an ausgesuchte Persönlichkeiten verschickte, die sich nicht "staatstreu" verhielten. Der Innenminister wies den Regierungspräsidenten ausdrücklich an, die Personen des Vorstandes ausführlich auf ihre Staatstreue hin zu überprüfen.

Die Gefährdung für Zucht, Sitte und Wohlstand durch das Tanzvergnügen

Ein anderer Bereich befaßt sich 1836/37 mit dem Verbot der Zulassung von Tanzvergnügungen in den Schenkwirtschaften, gegen die die Pfarrer wegen der Verderbnis für die jungen Leute - insbesondere für die Dienstboten, die der "niederen" Bevölkerungsklasse angehören - mit heftigen Anträgen bei der hochwohllöblichen Königlich-preußischen Regierung zu Düsseldorf zu Felde zogen.

Aus Meiderich bei Duisburg wird 1837 berichtet: "Die Unsittlichkeit und rohe Lust bei der Aufführung der Tanzmusik im Hause des Wirthes Missig haben mich veranlaßt ein besonderes Augenmerk auf die Leute zu richten. Es wird bei einer Vernehmung zugegeben, daß die Gäste in seinem Hause in unanständiger Weise mit Frauenzimmern verkehrt und bei geöffneten Fenstern unanständige Lieder gesungen hätten. Der Gassenhauer

"Da droben auf dem Berge
da steht'ne Kapell,
da reiten drei Schneider
auf einer Mamsell"

sei, so habe er mit Augen und Ohren wahrgenommen, und bei seinem Eid und seiner Glaubwürdigkeit als Polizeibeamter bestätigte er, mehrfach zum Fenster herausgesungen worden. Auch sei während des sonntäglichen Gottesdienstes alkoholisches Getränk an die niederen Klassen verabreicht worden. Hierdurch werde die Moralität und der Anstand absolut untergraben." (Übrigens hatte der Wirth Missig den größten Teil der Aussagen als üble Nachrede neidischer Leute abgewehrt. Man sieht, wie streng damals die Auffassungen waren.)

Kampf dem Alkohol

Da die Tanzvergnügungen in der Regel in Schankwirtschaften stattfanden, der Genuß von Alkohol neben dem Tanzen aber als verderblich angesehen wurde, erfolgte aufgrund der Eingaben eine Reaktion aus Berlin.

Der Minister des Innern und der Polizei zu Berlin wies in seinem Runschreiben vom 11. März 1837 die Regierungspräsidenten auf die Gründung von Mäßigkeitsvereinen zur Verringerung des Brannteweinconsums in den Regierungsbezirken Arnsberg und Posen hin und bat alle staatlichen Stellen ähnlichen Vereinsgründungen größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Dringendst empfahl er, die deutsche Übersetzung eines amerikanischen Buches über "Die Geschichte der Mäßigkeitsgesellschaft" zu lesen und die erfreulichen Aufschlüsse und interessanten Darstellungen der Mittel, denen sich die Mäßigkeitsgesellschaften bedient haben, zur Nachahmung zu eigen zu machen.

Am 10. July 1837 erschien deshalb im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. I-II-3895 eine Bekanntmachung in der ausführlich auf die Gefahren des Alkoholconsums hingewiesen und die Bildung von Mäßigkeitsvereinen befürwortet und gefördert wird.

Die Zuständigkeit des Regierungspräsidenten bei Seuchen

Im Oktober 1844 zeigten sich im linksrheinischen Gebiet mehrere Fälle von Kindbettfieber, dessen Ursache damals noch nicht bekannt war. Dem Regierungspräsidenten wurden anonyme Drohungen gegen eine Hebamme als Schuldige geschickt, damit sie amtlich nachgeprüft würde, (evtl. Strafanzeige wegen Hexerei). Das hat Regierungspräsident aber untersagt.

Zwischen August 1844 und 1847 traten verstärkt epidemisch auftretende Fälle von Ruhr und Typhus auf, die zu einem amtlichen Verbot von Kirmessen und Schießveranstaltungen durch den Regierungspräsident führten. In einem an die hochwohllöbliche Königliche Regierung zu Düsseldorf gerichteten Schreiben des Land-Raths heißt es über die Ruhrerkrankten im Bereich der Gemeinden Nettesheim und Sinsteden am Schluß: "... besonders in Sinsteden nimmt dieselbe immer mehr einen bösartigen Charakter an und liegen noch mehr Individuen darnieder. Die mitgetheilten Rathschläge des Herrn Kreisphysicus zur Verwahrung gegen die Krankheit werden den Einwohnern jeden Sonntag durch die Pfarrgeistlichkeit in Erinnerung gebracht.
Der Königliche Land-Rath."

Im gesamten Neuß-Grevenbroicher Bereich nahm die Ruhrkrankheit bedenkliche Züge an, so daß der von der Regierung beauftragte Physicus mit den örtlichen Ärzten in ständigem Kontakt blieb

Und so klangen Polizeiberichte aus dem Jahre 1867

Bürgermeister Baasel zu Angermund berichtet dem Regierungspräsident, daß der Schlossergeselle H. die Dienstmagd K. vermittels eines Pistolenschußes schwer verletzt habe, weil sie ihm nicht willens sein wollte.

Der gleiche Bürgermeister berichtet am 27.10.67, daß ein Mordversuch am Pfarrer E. während des Beichthörens in der Kirche durch den Gärtner O. vorgenommen worden sei.

Ein weiterer Polizeibericht meldete, daß die Jungfrau Bl. genotzüchtigt worden sei und dann durch Hammerschläge, die ihr K. auf dem Kopf verabreicht habe, den Geist aufgegeben hätte.