Verwaltungsaufbau

Stellung der Bezirksregierungen im Verwaltungsaufbau des Landes NRW

Die Bezirksregierung vertritt die regionalen Belange gegenüber der Landesregierung und setzt gleichzeitig die Entscheidungen der Landesregierung in ihrem Regierungsbezirk durch.

Die Bezirksregierung hat einerseits die regionalen Belange und Bedürfnisse gegenüber der Landesregierung zu vertreten, andererseits muss sie deren politische Intentionen in ihrem Regierungsbezirk durchsetzen.

Die staatliche Verwaltung in NRW ist grundsätzlich dreistufig organisiert

Die obersten Landesbehörden sind die 12 Ministerien, deren Leiter/in (Minister/in) zusammen mit dem Ministerpräsident die Landesregierung bilden.

In der mittleren Ebene wird ein großer Teil der staatlichen Aufgaben durch die Bezirksregierungen wahrgenommen. Sie untersteht der Aufsicht - je nach Aufgabe - der verschiedenen Ministerien.

Auf der unteren staatlichen Ebene existieren verschiedene Behörden (z.B. Schulämter) über die die Bezirksregierungen ebenso Aufsicht führen wie über die Kreise, Städte und Gemeinden im Bezirk.

Während untere und oberste Landesbehörden fachspezifisch tätig sind (z.B. Bauen, Verkehr, Umwelt, Schule), zeichnet sich die Bezirksregierung als Bündelungsbehörde dadurch aus, dass sie beinahe alle Verwaltungsbereiche koordiniert und vereinigt. Sie wird von einer/m politischen Beamtin/en, der/dem Regierungspräsidentin/en geleitet. Die Bezirksregierung ist die allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk, sie bündelt die Tätigkeiten der Fachressorts, stimmt unterschiedliche Meinungen miteinander ab und ermöglicht für die Vielfalt staatlichen Handelns eine ausgewogene und kompetente Problemlösung aus einer Hand.

Im vertikalen Verwaltungsgefüge hat die Bezirksregierung einerseits die regionalen Belange und Bedürfnisse gegenüber der Landesregierung zu vertreten, andererseits muss sie deren politische Intentionen in ihrem Regierungsbezirk durchsetzen. Sie ist gleichsam Bindeglied zwischen Land und Kommunen.

Diesem Aufgabenspektrum kommen alle fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) seit über 200 Jahren erfolgreich nach.

Während ihnen früher der Ruf einer "Preußischen Obrigkeitsverwaltung" vorauseilte, haben sie im Laufe ihrer Existenz häufig genug ihre Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung unter Beweis gestellt und sich zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt.

Weitere Informationen finden Sie im des Landes Nordrhein-Westfalen.