Dezernat 15: Angelegenheiten nach dem BEG und dem Härtefonds NRW; Bundeszentralkartei

Unsere Aufgaben

Das Dezernat 15 ist nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zuständig für die Entschädigung von Verfolgten, die in der Nazi-Zeit oder bis zum 31. 12. 1952 ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hatten oder ihn aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen verloren haben. Hinzu kommt die Zuständigkeit für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten innerhalb der grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. 12. 1937 und aus dem Gebiet der freien Stadt Danzig, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im europäischen Ausland haben. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet das Bundesentschädigungsgesetz mit seinen sechs Durchführungsverordnungen.

Seit 1993 können Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen, die während der NS-Zeit verfolgt wurden und hierfür noch keine Entschädigungsleistungen erhalten haben, Beihilfen nach der Härtefonds-Richtlinie des Landes erhalten. Es handelt sich bei diesen Beihilfen um freiwillige Leistungen des Landes, auf deren Erhalt kein Rechtsanspruch besteht.

Leitung und Kontakt

Andrea Hillgärtner
Dezernat 15: Entschädigung für Naziunrecht
Tel.: 0211 475-3849
Fax: 0211 475-3978
Wolfgang Grimm
Dezernat 15: Entschädigung für Naziunrecht
Tel.: 0211 475-1501
Fax: 0211 475-3976

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 15
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf