Dezernat 22: Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung
Unsere Aufgaben
Das Dezernat 22 nimmt die Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wahr.
Dazu gehören zum einen auf Regierungsbezirksebene die Bereiche Feuerschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und zivil-militärische Zusammenarbeit.
Im Bereich der Hafensicherheit obliegt der Bezirksregierung die Zuständigkeit über den Regierungsbezirk hinaus für das gesamte Land NRW sowie aufgrund einer abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung auch für das Land Rheinland-Pfalz. Hier geht es um die Umsetzung des Hafensicherheitsgesetzes, mit dem die Standards für die Sicherheit von Hafenanlagen und Häfen international angepasst wurden.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Gefahrenabwehr ist die Kampfmittelbeseitigung in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Zum Kampfmittelbeseitigungsdienst gehören Luftbildauswertung, Suche vor Ort sowie die Räumung und Vernichtung von Kampfmitteln.
Leitung und Kontakt
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 22
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf