Oleon GmbH
Datum
12.05.2022
Datum der Umweltinspektion
28.02.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Firnis
Standort

Industriestr. 10

46446 Emmerich am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Zwei Zyklone zum Abscheiden von flüssigen Stoffen aus der Abluft der Anlage sind nicht vorhanden. Die Funktion der Zyklone übernimmt ein Abscheider, der an anderer Stelle errichtet wurde. Die entsprechend erforderliche immissionsschutzrechtliche Anzeige wurde nicht eingereicht.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.