Industriestr. 10
46446 Emmerich am Rhein
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein: Genehmigungskonformität
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Zwei sicherheitstechnische Einrichtungen einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen waren ohne Funktion. Dem Betriebspersonal war die Funktionalität nicht bekannt. Die Betriebsanweisung beschrieb die Funktionalität nicht.2)
Die Funktion der sicherheitstechnischen Einrichtungen wurde zwischenzeitlich wiederhergestellt. - Eine sicherheitstechnische Einrichtung zur Löschwasserrückhaltung im Brandfall ist nicht entsprechend einer Nebenbestimmung umgesetzt.1)
- Diverses Equipment wird ohne die erforderliche Auffangvorrichtung im Leckagefall betrieben. Leckagen waren vorhanden und benetzten das Umfeld der Anlage.1)
- Verwendung des falschen Abfallschlüssels 02 03 01 für die Glycerin- Wasser-Fettgemische1)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.