KKA Kreis Kleve Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Datum
18.01.2023
zuletzt geändert Datum
06.02.2023
Datum der Umweltinspektion
24.11.2022
15.12.2022
Anlagenbezeichnung
Deponie Geldern-Pont inkl. BHKW
Standort

Niersbroecker Weg 11

47608 Geldern

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.1.2.2 (BHKW)
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
35 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
11 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Deponie inkl. BHKW, Methanoltank, Umladeanlage für Siedlungsabfall, Papierhalle, Lagerboxen für Altreifen und Altholz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG, § 22a DepV
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • 1. Wassereinstau im Deponiekörper der sich hemmend auf die Entgasung der Deponie auswirkt. 1) 4)
  • 2. Überschreitung eines genehmigten Emissionswertes des BHKWs 1) 4)
  • 3. Meldewege bei Störungen und Havarien in Richtung Behörde sind nicht ausgehangen 1), bereits behoben
Veranlasste Maßnahmen
  • Das Problem zu Nr. 1. war bekannt und wurde bereits vor der Überwachung durch ein Gutachterbüro bearbeitet um die Herkunft des Wassers zu klären und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das abschließende Detailgutachten mit dem die weiteren Maßnahmen ermittelt werden sollten liegt vor. Der erste Änderungsantrag zur Errichtung einer neuen Schlitzwand liegt vor und wurde genehmigt. Mit den Arbeiten für die Erkundungsbohrungen wurde bereits begonnen. Die Potentialstudie zur Anpassung der Gasbehandlung wurde aufgrund von Nr. 2 vorgezogen, die Ergebnisse wurden vorgelegt und die Änderungen für die Gasbehandlung angezeigt und bestätigt.
  • Zu 3.: Ein aktualisierter Meldeplan wurde inzwischen vorgelegt und ausgehangen.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.