Niersbroecker Weg 11
47608 Geldern
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Deponie inkl. BHKW, Methanoltank, Umladeanlage für Siedlungsabfall, Papierhalle, Lagerboxen für Altreifen und Altholz
- § 47 KrWG, § 22a DepV
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG
- Wassereinstau im Deponiekörper der sich hemmend auf die Entgasung der Deponie auswirkt. 1) 4)
- Überschreitung eines genehmigten Emissionswertes des BHKWs 1) 4)
- Jahresbericht der Selbstüberwachungsergebnisse für 2023 der Sickerwasseraufbereitungsanlage ist bisher nicht erfolgt1)
- Phosphorsäurebehälter werden nicht entsprechend auf einer Auffangwanne gelagert 2)
- Das Problem zu 1. war bekannt und wurde bereits vor der Überwachung durch ein Gutachterbüro bearbeitet um die Herkunft des Wassers zu klären und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das abschließende Detailgutachten mit dem die weiteren Maßnahmen ermittelt werden sollten liegt vor. Der erste Änderungsantrag zur Errichtung einer neuen Schlitzwand liegt vor und wurde genehmigt. Die Arbeiten für die Erkundungsbohrungen wurde bereits abgeschlossen, der Bericht wurde vorgelegt und abgenommen.
- Die Potentialstudie zur Anpassung der Gasbehandlung wurde aufgrund von Nr. 2 vorgezogen, die Ergebnisse wurden vorgelegt und die Änderungen für die Gasbehandlung angezeigt und bestätigt. Der Umbau hat bereits begonnen.
- Zu 3) und 4): Mängel wurden behoben.
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.