Unimicron Germany GmbH
Datum
16.07.2024
Datum der Umweltinspektion
28.05.2024
Anlagenbezeichnung
Herstellung von Leiterplatten
Standort

Am Holländer See 70

47608 Geldern

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
55 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
19 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz 
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
  • Wasserwirtschaft 
  • Abfallwirtschaft,: hier Bodenschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel

Produktionshalle III einschließlich der technischen Anlagen: 

  • Lagerung von komplexhaltigem Abwasser ohne erforderliche Eignungsfeststellung2) 
  • Unvollständige Löschwasserrückhaltung2) 
  • Fehlende Lärmmessung2) 
  • Fehlende Kontrollbegehungen der Flächen einschließlich Dokumentation1) 
  • Keine Aktualisierung des AZB (Ausgangszustandsbericht)1) 
  • Unzureichende Dokumentation von internen Kontrollen der technischen Anlagen1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben 

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.