Am Holländer See 70
47608 Geldern
Einstufung der Anlage
- Immissionsschutz allgemein
- AwSV
- Abwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Nicht ordnungsgemäßer Umgang mit Leckagen1) und verschmutzte Auffangwannen1) - Mangel wurde beseitigt mit Schreiben vom 17.07.2023
- Beschädigte und unzureichende WHG-Beschichtung in der Halle 10/11, 22 und 292), Dosierbehälter ohne Auffangeinrichtung in der Halle 222) und unsachgemäße Lagerung von IBCs2)
- Unvollständige Anlagendokumentation4) - Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt. Die Dokumentation wird in Absprache mit der Behörde vervollständigt.
- Boden- und Grundwasserverunreinigung unter der Halle 64) - Ein Sanierungsplan besteht und wird umgesetzt.
- Unvollständig durchgeführte Selbstüberwachung, unvollständig geführtes Betriebstagebuch1)Wiederversickerung des Grundwassers ohne Erlaubnis, die hydraulische
- Überlastung der Versickerungsmulde, die nicht durchgeführten Kontrollen
- und der nicht aktuelle Entwässerungsplan1)
- Unzureichende Sanierung des betrieblichen Kanalnetzes2)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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