Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH
Datum
21.07.2022
Datum der Umweltinspektion
23.03.2022
Anlagenbezeichnung
Sonderabfalldeponie Eyller Berg
Standort

Südstraße 2

47475 Kamp-Lintfort

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 22a DepV
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Sickerwasserleitungen in den DA I-IV weisen zum Teil erhebliche Schäden auf.2,4)
  • Die Aktivkohlefilter sind im unteren Bereich sowie an den Trägern zum Teil stark korrodiert.2)
  • Nicht fachgerechte Lagerung von ungenutzten KDB- und Vliesrestrollen auf dem Abfall.1) - Der Mangel wurde beseitigt.
  • An der Nordseite des DA V.1 wurde ein nicht UV-stabilisierte Vlies über den Winter nicht abgedeckt und muss ausgetauscht werden.1)
  • An der Ostseite des Tonlagers auf dem DA I war eine Wasserfläche vorhanden.1) - Der Mangel wurde beseitigt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.