Pietsch Rohstoffe GmbH
Datum
22.03.2022
Datum der Umweltinspektion
25.11.2021
30.11.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandeln von Abfällen (Containerdienst)
Standort

Lise-Meitner-Straße 24-30

47533 Kleve

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2 in Verbindung mit 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
38 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Geringfügige Mängel in der Anlagendokumentation - Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben
  • Geringfügiger Mangel in der Betriebsorganisation - Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben
  • Geringfügiger Mangel in der Nutzung des Sicherstellungsbereiches - Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben
  • Erheblicher Mangel hinsichtlich fehlender tagwasserdichten Schachtabdeckung - Mangel wurde in der Zwischenzeit behoben
  • Geringfügiger Mangel im Bereich der Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle
  • Geringfügiger Mangel im Bereich der Gewerbeabfallverordnung. Die in § 4 Absatz 1 Satz 1 GewAbfV genannten Abfälle werden vom Abfallbesitzer nicht richtig einer Vorbehandlungsanlage zugeführt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.