Bergisch-Rheinischer Wasserverband
Datum
03.08.2023
Datum der Umweltinspektion
10.07.2023
Anlagenbezeichnung
Hochwasserrückhaltebecken Mettmanner Bach, oberes Becken
Standort

Talstraße

40822 Mettmann

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
2 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Absperrbauwerk
  • Betriebseinrichtungen
  • Mess- und Kontrolleinrichtungen
  • Betrieb der Stauanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 93 des Landeswassergesetzes NRW
  • Nr. 22.1.67.5 Anhang II der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)
  • DIN 19700 – „Stauanlagen“ und Erlass des damaligen MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
  • Genehmigungsunterlagen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Die automatische Steuerung (SPS) ist defekt, so dass die Anlage nur im Handbetrieb gesteuert werden kann.

Veranlasste Maßnahmen

Der Betreiber wurde aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.