Henkel AG & Co. KGaA
Datum
09.06.2017
Datum der Umweltinspektion
29.05.2017
Anlagenbezeichnung
Deponie III der Fa. Henkel
Standort

Sandstraße 130

40789 Monheim am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.c)
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr.
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
16 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
Deponietechnische Anlagenteile
Rekultivierungschicht einschließlich Bewuchs
Indirekteinleitung des Sickerwassers; Versickerung des Oberflächenwassers
Arbeitsschutz

Grundlage der Umweltinspektion

§ 22a DepV § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG

Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.