Stadtwerke Nettetal GmbH
Datum
11.12.2023
Datum der Umweltinspektion
24.10.2023
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Kaldenkirchen, Wasserwerk Lobberich
Standort

Grenzwald

41334 Nettetal

Einstufung der Anlage

Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
13 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Gesundheitsamt Kreis Viersen, Landwirtschaftskammer NRW
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Wasserentnahmeanlagen und Aufbereitungsanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • Lobberich: Wasserrechtliche Bewilligung vom 26.03.1997
  • Kaldenkirchen: Wasserrechtliche Bewilligung vom 17.10.1995
  • § 93 LWG Gewässeraufsicht
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende wasserrechtliche Genehmigung bei 2 Entnahmebrunnen
  • Antrag des Betreibers aus dem Jahr 2012 wurde von der Bezirksregierung nicht beschieden. Genehmigung erfolgt im Zuge des neuen Wasserrechtsverfahrens der Gewinnung Kaldenkirchen

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.