Heerdterbuschstr. 14
41460 Neuss
Einstufung der Anlage
- Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
- Registerprüfung, Nachweispflichten
- Allgemeiner Immissionsschutz
- Abwasser/ Industrieabwasser
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
- Unzureichende Reinigung von Hallenböden, Verkehrs - und Lagerflächen1) (Mangel behoben am 03.03.2022)
- Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen: offene und defekte BigBags mit diversen Kehrresten gefüllt auf dem Außengelände2) (Mangel behoben am 03.03.2022)
- Unbefeuchtete Miete auf Freilagerfläche BE 50, die zu starker Staubentwicklung geführt hat2) (Mangel behoben am 03.03.2022)
- Lagerung von Düngemittel in BigBags auf einer Fläche, auf der die Lagerung von Düngemittel nicht genehmigt ist (BE 50). (Nebenbestimmung 3.3.34 aus der Genehmigung vom 20.05.2015)2)
- Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe war nicht restentleert1) (Mangel behoben am 07.04.2022)
- Ablaufrinne auf Freilagerfläche BE 50 nicht funktionsfähig1) (Mangel behoben am 07.04.2022)
- Aufkantung am Hafenbecken beschädigt (Folge aus Nebenbestimmung 3 der Entwässerungserlaubnis vom 17.05.2013)1) (Mangel behoben am 07.04.2022)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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