INOVYN Deutschland GmbH
Datum
26.07.2023
Datum der Umweltinspektion
21.06.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Vinylchlorid
Standort

Ludwigstraße 12

47495 Rheinberg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.f
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.6
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • vorbeugender Gewässerschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Nachträgliche Anordnungen nach § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nichtvorlage von Jahresklassierungen der kontinuierlichen Emissionsüberwachung aus 2021 und 20221) (Mangel behoben)
  • fehlende Prüfungen durch Sachverständige (14 Stück) im Bereich vorbeugender Gewässerschutz2) (Mangel behoben)
  • Rissverpressung eines Auffangraumes mit Material, welches für das Medium nicht zugelassen ist2) (Mangel behoben)
  • Materialbeschädigung an Beton aufgrund von Kondensatbeaufschlagung1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Bußgeldverfahren
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.