Containerservice Markus Stamm
Datum
04.03.2020
zuletzt geändert Datum
04.03.2020
Datum der Umweltinspektion
05.12.2019
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle
Standort

Königsbergerstraße 60

40231 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2, 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
21 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Abfallstromkontrolle
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 52a BImSchG
  • § 47 KrWG
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerhallenbeschädigung1) (Mangel behoben am 07.01.2020)
  • Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen1) (Mangel behoben am 07.01.2020)
  • Fehlender Sicherstellungsbereich1) (Mangel beseitigt am 18.12.2019)
  • Überschneidung von Lagerbereichen1) (Mangel behoben am 17.01.2020)
  • Fehlende Betriebsdokumentation1)
  • Abfalleinstufung entspricht nicht der AVV1) (Mangel behoben am 17.01.2020)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben, Sonstiges

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.