PreZero Service Rheinland GmbH
Datum
11.09.2023
Datum der Umweltinspektion
04.04.2023
12.05.2023
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Neuenhofstraße 66

47055 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
35 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
8 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • §52 Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz AbfVerbrG
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV1) (Der Mangel wurde am 06.04.2023 behoben)
  • Defekte Befeuchtungsanlage in der Lagerhalle1) (Der Mangel wurde am 28.08.2023 behoben)
  • Verschmutzte Lagerflächen der Betriebseinheit 03.02 und ein defektes Windfangnetz zur Rückhaltung von flugfähigen Leichtverpackungsabfällen1) (Der Mangel wurde am 23.05.2023 behoben)
  • formale Abweichungen von der ordnungsgemäßen Führung des Abfallregisters1) (Mangel wurde behoben)
  • fehlerhafter Vertrag gemäß Art. 18 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1013/2006 (VVA) für die grenzüberschreitende Abfallverbringung1) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.