Wilhelm Grillo Handelsgesellschaft mbH
Datum
14.06.2021
zuletzt geändert Datum
12.08.2021
Datum der Umweltinspektion
15.04.2021
20.04.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Willy Brand Ring 11

47169 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.2, 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
32 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz (BImSchG)
  • Abfallstromkontrolle (KrWG)
  • Industrielles Abwasser (WHG)
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 krWG
  • § 11 AbfVerbrG
  • 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gemäß § 60 Abs. 2 KrWG erstattet der Abfallbeauftragte dem zur Bestellung Verpflichteten jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Der jährliche Bericht wurde nicht erstellt.
  • Die Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben nach § 49 KrWG i. V. m. § 24 NachwV.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.