Wilhelm Grillo Handelsgesellschaft mbH
Datum
15.04.2024
zuletzt geändert Datum
18.07.2024
Datum der Umweltinspektion
15.04.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Willy Brand Ring 11

47169 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, Nr. 8.12.2 und Nr. 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
23 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
7 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz allgemein
  • Abfall allgemein
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Mehrere beschädigten Stellen konnten im befestigten Betriebsgelände
    festgestellt werden. Diese erschwert die Reinigungsarbeiten und
    begünstigt somit die Staubemission bei Zeiten mit trockener Wetterlage.
    Bei 2 Stellen wurde die Bodenschicht unter der Betondecke bereits
    erreicht. Bei solchen Stellen besteht zusätzlich Gefahr einer Boden- und
    Grundwasserverschmutzung.
  • Die Einsätze der Kehrmaschine wurden nicht dokumentiert (behoben am
    03.05.2024).
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.