Evonik Operations GmbH
Datum
27.01.2016
Datum der Umweltinspektion
01.10.2015
Anlagenbezeichnung
Abwassereinleitung Gesamtstandort
Standort

Goldschmidtstraße 100

45127 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Überprüfung der Einhaltung der Pflichten gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
  • Abwassereinleitung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 8 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Kanalnetzbetrieb: Mängel in der Dokumentation bzgl. der Schadenssanierung von einzelnen Haltungen - Ein Sanierungsplan mit sachgerechter Priorisierung wurde inzwischen bereits erstellt und vorgelegt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben/Vermerk mit Aufforderung zur Vorlage einer verbesserten Sanierungsplanung - Ein Sanierungsplan mit sachgerechter Priorisierung wurde inzwischen bereits erstellt und vorgelegt.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.